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AGB der Edigem AG

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte der Edigem AG mit Hauptsitz in Luzern bzw. eine ihrer im Handelsregister eingetragenen Zweigniederlassungen in der Schweiz (nachfolgend Edigem genannt) mit einem Kunden, soweit schriftlich nicht etwas anders vereinbart wurde. Diese AGB haben Vorrang vor allfälligen allgemeinen Einkaufsbedingungen und/oder AGB des Kunden.

Als Rechtsgeschäfte gelten dabei Produkt-Bestellungen, Verkauf und Herstellung jeglicher Art von Schmuck, Entgegennahme und Umsetzung jeglicher Art von (individuellen) Kundenbestellungen (inkl. Wertschätzungen von Objekten) oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch den Kunden bei Edigem, entweder vor Ort, in einer Edigem-Filiale, via Webshop, schriftlich oder per E-Mail abgeschlossen werden, nicht jedoch über Online-Plattformen.

Dem Kunden werden die AGB vor Vertragsabschluss entweder vor Ort abgegeben bzw. zur Kenntnis gebracht, schriftlich oder per E-Mail zugestellt bzw. können vom Kunden im Webshop abgerufen und heruntergeladen werden. Der Kunde bestätigt mit Vertragsabschluss seine Einsichtnahme und sein Einverständnis zu den AGB.

Bei Rechtsgeschäften, welche ein Mindestalter des Kunden von 18 Jahren (Volljährigkeit) oder dessen Vertretung durch seine gesetzlichen Vertreter voraussetzen, bestätigt der Kunde mit Vertragsabschluss die Einhaltung dieser Bestimmung.

Eine Lieferung ins Ausland, d.h. ausserhalb der Schweiz, ist nur für bestimmte von Edigem definierte Produkte möglich.

2. Angaben zu Produkten, Preisen und Kosten

Abbildungen von Produkten und Produktangaben im Webshop, Broschüren oder ähnlichem dienen lediglich der Illustration und sind unverbindlich. Dasselbe gilt für Angaben zu den einzelnen Produkten, da diese der Information dienen. Massgebend sind ausschliesslich die Angaben des Herstellers (z.B. betreffend Herstellergarantie), sofern diese in der Schweiz anwendbar sind.

Kundenanfertigungen nach Zeichnung werden von den Juwelieren, Goldschmieden und Uhrmachern von Edigem mit grösster Sorgfalt und nach deren Interpretation hergestellt.

Die in Broschüren, im Webshop oder in Korrespondenzen angegebenen Preise verstehen sich einschliesslich der schweizerischen Mehrwertsteuern sowie Verpackungs- und Transportkosten (inkl. Versicherungsprämie für den Transport), soweit beim Bestellvorgang dem Kunden nicht explizit solche Kosten überbunden werden. Allfällig anfallende weitere Steuern sowie Zollgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

Edigem behält sich das Recht der jederzeitigen Preisänderung vor. Massgebend für den Kunden sind die in der Auftragsbestätigung von Edigem genannten Preise. Diese werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fixiert.

Sämtliche Angaben zur Verfügbarkeit und zur Lieferzeit sind ohne Gewähr.

Edigem behält sich in jedem Fall das Recht vor, Bestellungen ohne Begründung zu stornieren.

3. Vertragsabschluss, Änderungen und Widerruf

3.1 Reservationsansicht

Es besteht die Möglichkeit, ein Produkt für eine unverbindliche Ansicht in einer Filiale von Edigem zu reservieren. Die Reservation stellt noch keinen Vertragsschluss dar.

3.2 Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt zustande, wenn sich der Kunde und Edigem über den Lieferumfang und den Preis einig sind.

Bei einer Bestellung über den Webshop bestätigt Edigem den Bestellungseingang per automatisierter E-Mail grundsätzlich innert 24 Stunden. Dies stellt noch keinen Vertragsabschluss dar. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit der E-Mail-Auftragsbestätigung seitens Edigem (nachfolgend Auftragsbestätigung), jeweils insbesondere mit der tatsächlichen Liefermöglichkeit sowie des Preises nach Abzug eines allfällig eingelösten Guthabens.

Der Kunde, welcher eine Lieferung ins Ausland wünscht, sendet Edigem das auf der Website (https://www.edigem.biz/contact) aufgeschaltete Kontaktformular zu. Edigem nimmt mit dem Kunden via E-Mail, Telefon oder in einer anderen geeigneten Art und Weise persönlich Kontakt auf. Edigem stellt dem Kunden per E-Mail oder in einer anderen geeigneten Art und Weise eine Offerte sowie die vorliegenden AGB mit Fristangabe zur Annahme zu. Der Kunde hat die Offerte sowie die Genehmigung der AGB innert Frist per E-Mail oder in einer anderen geeigneten Art und Weise zu genehmigen. Der Vertragsabschluss erfolgt erst mit der Auftragsbestätigung seitens Edigem, welche namentlich die Liefermöglichkeit sowie den Preis nach Abzug eines allfällig eingelösten Guthabens verbindlich festhält.

Allfällige Guthaben des Kunden wie Rabattcodes, Gutscheine etc. sind nur einmal einlösbar.

3.3 Änderung und Stornierung der Bestellung

Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen des Kunden akzeptiert Edigem bis zum Versand der Auftragsbestätigung.

Nach Versand der Auftragsbestätigung mit Angabe der tatsächlichen Liefermöglichkeit sowie des Preises ist der Kunde zur Annahme der Produkte und Leistungen verpflichtet.

3.4 Widerrufsrecht

Für speziell für den Kunden bestellte oder hergestellte bzw. geänderte Produkte, für Aktionsangebote sowie für nicht fabrikneue Produkte ist ein Widerruf und Umtausch ausgeschlossen.

Bei den übrigen Produkten kann der Kunde innert vierzehn (14) Kalendertagen seit deren Erhalt das Produkt gegen Gutschrift des bezahlten Preises unter den nachfolgenden (kumulativen) Voraussetzungen zurückgeben:

a) Bei einem in einer Filiale gekauften Produkt:
• Das Produkt befindet sich im Originalzustand und ist unbeschädigt.
• Das Produkt sowie sämtliches Zubehör sind in der Originalverpackung vorhanden.
• Die Modalitäten gemäss separat aufgeschalteter Widerrufsbelehrung auf der Website (Widerrufsbelehrung) sind eingehalten.

b) Bei einem via Webshop, Wechat o.ä. gekauften Produkt:
• Die Rücksendung ist mit dem entsprechenden Formular anzumelden.
• Das Produkt befindet sich im Originalzustand und ist, mit Ausnahme der geöffneten Verpackung, unbeschädigt.
• Das Produkt sowie sämtliches Zubehör sind in der Originalverpackung vorhanden.
• Die Modalitäten gemäss separat aufgeschalteter Widerrufsbelehrung auf der Website (Widerrufsbelehrung) sind eingehalten.

4. Liefertermin, Liefer- / Annahmeverzug

4.1 Liefertermin

Die Mitteilung des Liefertermins erfolgt per E-Mail oder der Kunde wird in einer anderen geeigneten Weise persönlich kontaktiert, um einen individuellen Liefertermin zu vereinbaren. Sämtliche angegebenen oder vereinbarten Liefertermine sind unverbindliche und ungefähre Zeitangaben.

4.2 Lieferverzug

Tritt nach der Auftragsbestätigung mit Angabe der Liefermöglichkeit eine (Teil-)Lieferunmöglichkeit ein, wird der Kunde umgehend per E-Mail oder in einer anderen geeigneten Art und Weise informiert. Dem Kunden wird ausschliesslich der von ihm bereits bezahlte Betrag unverzinst zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Kunden wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen (siehe Ziffer 9).

4.3 Annahmeverzug

Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Produkte verweigert oder erklärt, die Produkte nicht annehmen zu wollen, kann Edigem die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Edigem ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.

5. Lieferung

Bei Lieferung an die vom Kunden angegebene Adresse müssen sichtbare Mengendifferenzen dem Frachtführer sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Warenerhalt, der Edigem schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend beschädigter oder mangelhafter Verpackung sowie teilweise fehlender Warensendung sind sofort nach Eingang derselben anzumelden. Für mangelhafte Produkte gelten die Bestimmungen unter Ziffer 9 hiernach.

Als Lieferadresse ist eine gültige Wohn- oder Geschäftsadresse anzugeben, wobei eine Lieferung ins Ausland nur für spezifische gekennzeichnete Produkte durchgeführt wird.

6. Zahlung und Verrechnung

Die Zahlung bei einem Kauf eines Produkts bzw. einer Dienstleistung vor Ort in einer Filiale von Edigem ist entweder Zug um Zug, d.h. bspw. mittels Barzahlung oder Kreditkarte, oder im Voraus per Banküberweisung zu leisten. Edigem steht es frei, nach eigenem oder nach Bedarf des Kunden weitere Methoden der Bezahlung vorzusehen (bspw. mit Kryptowährungen, per TWINT etc.).

Bei individuellen Kundenbestellungen wird grundsätzlich eine Vorauszahlung von 50% bis 100 % des Verkaufspreises fällig. Eine Verzinsung ist ausgeschlossen.

Bei Zahlungsverzug setzt Edigem dem Kunden eine einmalige Nachfrist. Edigem kann dabei eine Mahngebühr von CHF 40.00 erheben sowie nach unbenutztem Ablauf der Nachfrist ohne Weiteres vom Vertrag zurücktreten.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von Edigem mit Gegenforderungen zu verrechnen.

7. Eigentumsvorbehalt

Das Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Edigem. Soweit die Gültigkeit dieses Eigentumsvorbehalts von besonderen Voraussetzungen oder Formvorschriften (bspw. von einer Eintragung in einem Register) abhängt, stimmt der Kunde hiermit einer Anmeldung zur Eintragung durch Edigem ausdrücklich zu. Im Weiteren verpflichtet sich der Kunde, die weiteren Voraussetzungen und Formvorschriften für die Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts zu erfüllen.

8. Übergang von Nutzen und Gefahr

Bei einem Kauf eines Produkts vor Ort in einer Filiale von Edigem gehen Nutzen und Gefahr Zug um Zug mit der Bezahlung und Übertragung des Produktes auf den Kunden über.

Bei einem Kauf eines Produkts via Webshop oder bei einer Lieferung ins Ausland gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls sich der Versand ohne Verschulden von Edigem verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten (oder sonstigen Kosten) durch Edigem hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

9. Gewährleistung

9.1 Gewährleistungsfristen

Die Gewährleistung für nicht fabrikneue Ware wird vollumfänglich wegbedungen. Der Kunde kauft und übernimmt die Ware, wie vorgängig besichtigt.

Für fabrikneue Ware beträgt die Gewährleistung gemäss den folgenden Bestimmungen zwei (2) Jahre ab Übergang von Nutzen und Gefahr, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Danach sind sämtliche Gewährleistungsrechte verwirkt.

Für Teile, Baugruppen oder ganze Produkte, welche repariert oder ausgetauscht worden sind, beginnt eine neue Gewährleistungsfrist von zwei (2) Jahren zu laufen.

9.2 Mängelrüge und Zustellung von mangelhaften Produkten an Edigem

Der Kunde hat das Produkt bei Erhalt sofort auf offene Mängel zu prüfen. Stellt der Kunde einen offenen Mangel bzw. später einen verdeckten Mangel fest, so hat er innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels Edigem schriftlich (elektronisch bzw. Textform genügt nicht) über den Mangel zu informieren. Der festgestellte Mangel ist soweit möglich zu umschreiben.

Das mangelhafte Produkt kann unter Beilage der Rechnungskopie sowie postversandfertig verpackt und mit der korrekten Absenderadresse versehen direkt in einer Filiale der Edigem abgegeben werden. Andernfalls ist das Produkt auf dem Postweg auf Kosten und Gefahr des Kunden an Edigem zuzustellen. Bei beiden Zustellarten ist die Originalverpackung beizulegen. Die Annahme des Produkts bedeutet nicht, dass der Mangel anerkannt worden ist. Die Überprüfung des geltend gemachten Mangels erfolgt durch die entsprechende Abteilung von Edigem.

9.3 Rechtsfolgen bei mangelhaften Produkten

Edigem bietet dem Kunden die gleichen Gewährleistungen, die sie von den Herstellern bzw. Lieferanten erhält. Betreffend Frist gilt Ziffer 9.1 hiervor.

Unter Vorbehalt der Garantiebestimmungen des Herstellers bzw. Lieferanten beschränkt sich die Gewährleistung in jedem Fall – nach Wahl von Edigem – auf Nachbesserung der mangelhaften Produkte oder Lieferung eines Ersatzes für das mangelhafte Produkt. Alles unter Vorbehalt der rechtzeitigen Mängelrüge.

Jegliche weiteren Gewährleistungsansprüche des Kunden, insbesondere Wandelung, Minderung und Schadenersatz, werden ausdrücklich wegbedungen, soweit gesetzlich zulässig.

9.4 Ausschluss der Gewährleistung

Die Gewährleistungsrechte fallen dahin, wenn ohne vorgängige Zustimmung von Edigem der Kunde oder ein Dritter die Betriebs- oder Wartungsanweisungen für die Produkte nicht befolgt, Änderungen vornimmt, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.

Dasselbe gilt für Mängel, die auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Produkte, Fremdeingriffe sowie das Öffnen von Produkten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von den Produktangaben lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

Eine Gewährleistung für normale Abnutzung, für Verbrauchsmaterial, für Zubehör und für beigelegte Batterien/Akkus ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche des Kunden dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Edigem nicht an einen Dritten abgetreten werden.

Edigem übernimmt keinerlei Haftung für allfällige Datenverluste bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher. Der Kunde ist selbst für eine entsprechende Datensicherung und den Schutz seiner Daten verantwortlich.

9.5 Reparaturen ausserhalb von Gewährleistungsansprüchen

Sämtliche Kosten für die Behebung von Mängeln an den Produkten, die nicht der Gewährleistung unterstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Bei Produkten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen, behält sich Edigem vor, die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels sowie die Versand-, Transportkosten und dergleichen dem Kunden in Rechnung zu stellen.
10. Haftung und Haftungsausschluss
Edigem haftet – unabhängig davon, auf welcher Rechtsgrundlage der Anspruch geltend gemacht wird – in keinem Fall für (i) leichte oder mittlere Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, sowie (iv) Schäden aus Lieferverzug, sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Edigem, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

Edigem haftet im Übrigen nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind: (i) unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte, (ii) Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile, (iii) unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch den Kunden oder einen Dritten, (iv) höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Edigem zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

11. Höhere Gewalt

Alle Ereignisse höherer Gewalt und andere unverschuldete Ereignisse wie Betriebs-, Verkehrs-, Transport- und Energieversorgungsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Epidemien oder Pandemien etc. befreien den davon Betroffenen für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände bei Lieferanten von Edigem eintreten.

12. Datenschutz

Es wird auf die Datenschutzrichtlinie auf Datenschutzrichtlinien der Gübelin-Gruppe (gubelin.com) verwiesen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Regelung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht und dem damit verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleich ist zu verfahren, wenn eine Regelungslücke vorliegt.

13.2 Änderungsvorbehalt

Edigem behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die zum Zeitpunkt des Abschlusses des individuellen Vertrages gültige Version der AGB kommt zur Anwendung.

Die deutschsprachige Fassung der AGB ist die alleinig bindende Fassung.

13.3 Anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Edigem und dem Kunden unterstehen materiellem Schweizer Recht, unter Ausschluss der Regelungen des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

13.4 Gerichtsstand

Ausschliesslich zuständig für Streitigkeiten aus den Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Edigem sind die ordentlichen Gerichte von Luzern, Schweiz. Edigem ist berechtigt, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

 

Luzern, März 2024

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